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   BVerwG, 26.05.1971 - V C 103.69   

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https://dejure.org/1971,2391
BVerwG, 26.05.1971 - V C 103.69 (https://dejure.org/1971,2391)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1971 - V C 103.69 (https://dejure.org/1971,2391)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1971 - V C 103.69 (https://dejure.org/1971,2391)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versagung rechtlichen Gehörs wegen der angehenden Anhörung eines Sachverständigen im gerichtlichen Verfahren - Gewährung einer Beihilfe zum Lebensunterhalt wegen einer dauernden Erwerbsunfähigkeit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - V C 103.69
    Für die unterlegene Klägerin lag darin eine Versagung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, der gewährleisten soll, daß ein Gericht bei seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwertet, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerwGE 19, 231 [237] und BVerfGE 20, 280 [282]; 21, 132 [137]; 24, 56).
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - V C 103.69
    Ein Antrag einer Partei auf Erscheinen des Gutachters zur Erläuterung seines Gutachtens ist nur zu berücksichtigen, wenn er in der mündlichen Verhandlung gestellt wird (Urteil vom 15. April 1964 [BVerwGE 18, 216]).
  • BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64

    Fristbeginn für die Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör im

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - V C 103.69
    Für die unterlegene Klägerin lag darin eine Versagung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, der gewährleisten soll, daß ein Gericht bei seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwertet, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerwGE 19, 231 [237] und BVerfGE 20, 280 [282]; 21, 132 [137]; 24, 56).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - V C 103.69
    Für die unterlegene Klägerin lag darin eine Versagung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, der gewährleisten soll, daß ein Gericht bei seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwertet, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerwGE 19, 231 [237] und BVerfGE 20, 280 [282]; 21, 132 [137]; 24, 56).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 252/66

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - V C 103.69
    Für die unterlegene Klägerin lag darin eine Versagung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, der gewährleisten soll, daß ein Gericht bei seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwertet, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerwGE 19, 231 [237] und BVerfGE 20, 280 [282]; 21, 132 [137]; 24, 56).
  • BVerwG, 23.03.1960 - V CB 189.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - V C 103.69
    Auch das Gutachten ärztlicher Sachverständiger unterliegt der freien Würdigung durch das Tatsachengericht, das demgemäß befugt ist, von derartigen Gutachten abzuweichen, sofern es eine ausreichende Begründung für seine abweichende Auffassung gibt (Beschluß vom 23. März 1960 - BVerwG V CB 189.56 -).
  • BVerwG, 18.12.1974 - VI C 47.72

    Entlassung eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit - Gesundheitliche Schädigung

    Als ausreichend kann jedoch nur eine solche Begründung angesehen werden, die sich unter Darlegung von wissenschaftlichen Gegenmeinungen eingehend mit der Beurteilung des Sachverständigen auseinandersetzt und damit zugleich erkennen läßt, daß das Tatsachengericht die für die selbständige Beantwortung der zu begutachtenden Frage notwendige Sachkunde besitzt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 9. Juli 1969 - BVerwG VIII C 101.68 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 65], vom 17. Dezember 1970 - BVerwG VIII C 30.69 - und vom 26. Mai 1971 - BVerwG V C 103.69 - BVerwGE 41, 359 [BVerwG 08.02.1973 - V C 64/72] [361]; BGH in JZ 1970 S. 375 und in DRiZ 1973 S. 61; Stein-Jonas, ZPO, § 411 Anm. I 1 und 2; Klaus Müller a.a.O., S. 350; Jessnitzer a.a.O., S. 52).
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